Medizin- und Arzthaftungsrecht

Das Medizinrecht betrifft zum einen die privatrechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt / Krankenhaus und Patient und zum anderen die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs.

Auch das Rechtsverhältnis zwischen Patient und gesetzlicher Krankenversicherung gehört hierzu.

Wir bearbeiten schwerpunktmäßig sämtliche Fragen, die das Verhältnis zwischen Arzt / Krankenhaus und Patient betreffen, beispielsweise die Honoraransprüche gegenüber Privatpatienten nach den Gebührenordnungen für Ärzte (GoÄ) und für Zahnärzte (GoZ).

In großem Umfang befassen wir uns mit dem Arzthaftungsrecht, also der Haftpflicht der Ärzte / Krankenhäuser gegenüber Patienten nach Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Hierbei vertreten wir hauptsächlich die betroffenen Patienten, vereinzelt aber auch die betroffenen Ärzte und deren Haftpflichversicherer.

Die gründliche Recherche der medizinischen Grundlagen zwecks Beurteilung der Erfolgsaussichten vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit.


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