Bau- & Architektenrecht
Streitigkeiten aus Werk- und Bauverträgen gehören zu diesem Rechtsgebiet.
Wir klären für Sie Fragen der Vertragserfüllung und der Abwicklung von Bau- und Sachmängeln einschließlich der Behandlung vermeintlicher Planungsfehler. Ferner klären wir Streitigkeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Bei Bedarf vertreten wir Sie auch in Baugenehmigungsverfahren gegenüber den Bauämtern.