Bau- & Architektenrecht

Streitigkeiten aus Werk- und Bauverträgen gehören zu diesem Rechtsgebiet.

Wir klären für Sie Fragen der Vertragserfüllung und der Abwicklung von Bau- und Sachmängeln einschließlich der Behandlung vermeintlicher Planungsfehler. Ferner klären wir Streitigkeiten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Bei Bedarf vertreten wir Sie auch in Baugenehmigungsverfahren gegenüber den Bauämtern.


Ihr Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht:

Matthias Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht




Ihr gutes Recht