Haftpflicht- / Schadensersatzrecht

Die Geltendmachung und Abwehr vertraglicher und gesetzlicher Schadensersatzansprüche gehört zu unseren Kernkompetenzen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Bearbeitung von Personen­schäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden).

Wir vertreten Sie zudem bei der Geltendmachung von Regressforderungen infolge eines Beratungs- und Vertretungsverschuldens.


Ihre Ansprechpartner im Haftpflicht- / Schadensersatzrecht:





Eckhard Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Matthias Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hilke Bohnacker

  • Rechtsanwältin

 

Ihr gutes Recht