Handels- und Gesellschaftsrecht
Streitigkeiten unter Kaufleuten richten sich nach besonderen Vorschriften, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben.
Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten aus Handelsgeschäften und Handelskäufen.
Auch das Recht der Handelsvertreter und Handlungsgehilfen gehört zu unserem Tätigkeitsgebiet.
Sowohl im Rahmen von Personen- als auch Kapitalgesellschaften kann es zu erbitterten Streitigkeiten kommen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeregelungen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, werden wir mit aller Kraft für Ihre Rechte kämpfen.
Ihr Ansprechpartner im Handels- & Gesellschaftsrecht:
- Notar
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht