Arbeitsrecht
Welches Recht in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt, ergibt sich aus dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages, etwaiger Betriebsvereinbarungen, etwaig anwendbarer Tarifverträge und aus den gesetzlichen Vorschriften. Wir prüfen für Sie alle Rechtsgrundlagen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Individual-Arbeitsrechts – der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere:
- Arbeitsvertragsrecht
- Kündigungsrecht
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Urlaubsrecht
- Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen
- Antidiskriminierungsrecht / Mobbing
- Fragen der arbeitsvertraglichen Lohngestaltung
- Eingruppierungsrecht
Außerdem sind wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts für Sie tätig. Hierzu gehören insbesondere:
- Betriebsverfassungsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Recht der kirchlichen Mitbestimmung
- Tarifvertragsrecht
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebsräte.
Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
- Notar
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht