Arbeitsrecht

Welches Recht in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt, ergibt sich aus dem Inhalt Ihres Arbeitsvertrages, etwaiger Betriebsvereinbarungen, etwaig anwendbarer Tarifverträge und aus den gesetzlichen Vorschriften. Wir prüfen für Sie alle Rechtsgrundlagen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Individual-Arbeitsrechts – der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Kündigungsrecht
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Urlaubsrecht
  • Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen
  • Antidiskriminierungsrecht / Mobbing
  • Fragen der arbeitsvertraglichen Lohngestaltung
  • Eingruppierungsrecht

 

Außerdem sind wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts für Sie tätig. Hierzu gehören insbesondere:

  • Betriebsverfassungsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Recht der kirchlichen Mitbestimmung
  • Tarifvertragsrecht

 

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebsräte.


Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht:





Eckhard Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Matthias Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht





 

Ihr gutes Recht