Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern werden mit zunehmender Heftigkeit ausgetragen. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist stark einzelfallbezogen. Wir klären die entsprechenden Grundlagen für Sie und vertreten Sie sowohl in Ihrer Eigenschaft als Vermieter als auch als Mieter.
Wohnungseigentümergemeinschaften sind oft eine Quelle permanenter Streitigkeiten, gleich ob es einen Verwalter gibt oder nicht. Die Konflikte regeln sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Aber auch die Ansprüche der Wohnugseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten ist konfliktträchtig. Gleich in welcher Position Sie beteiligt sind, sind wir gerne bereit, Sie zu vertreten.
Ihre Ansprechpartner im Miet- & Wohnungeigentumsrecht:
Hilke Bohnacker
- Rechtsanwältin