Versicherungsrecht

Wir vertreten Sie auf allen Gebieten des Versicherungsvertragsrechts, insbesondere bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen nach eingetretener Berufsunfähigkeit oder Unfällen. Dabei streiten wir über die Höhe Ihrer Invalidität und klären zu diesem Zweck auch die medizinschen und vertraglichen Grundlagen.

Auch das Recht der vorzeitigen Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen gehört zu unserer Tätigkeit. Angesichts der gegenwärtigen Situation der Lebensversicherung ist dies oftmals günstiger, als die Ausschüttung der Versicherungssumme abzuwarten.

Sofern Sie von Ihrem Versicherer in der Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung in Regress genommen werden, kämpfen wir für Sie.

Im Schadensfall berufen sich Versicherer häufig auf Obliegenheitsverletzungen bei Vetragsabschluss oder bei der Meldung des Schadensfalls. Bisweilen wird die Leistung verweigert oder der Versicherungsvertrag angefochten. Auch in solchen Fällen helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Sollten Sie als Organ einer Gesellschaft in Haftung genommen werden, vertreten wir Sie im Rahmen der Directors & Officers- Versicherung.


Ihr Ansprechpartner im Versicherungsrecht:

Eckhard Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht




Ihr gutes Recht