Notariat

Ein Notar ist Teil der vorbeugenden Rechtspflege. Seine Aufgabe besteht in der unparteiischen und unabhängigen Beratung der Beteiligten.

Damit unterscheidet sich die Tätigkeit eines Notars maßgeblich von derjenigen eines Rechtsanwalts, der einerseits ebenfalls vorbeugend beratend, andererseits aber regelmäßig im Streitfall zwischen mehreren Parteien tätig wird, dabei jedoch stets einseitig und parteiisch die Interessen seiner Mandanten vertritt.

Das Gesetz schreibt für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung oder der notariellen Beglaubigung vor, unter anderem:

im Bereich des Immobilienrechts:

  • Grundstückskaufverträge / unentgeltliche Übertragung von Grundstücken
  • Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentum
  • Bestellung von Grunddienstbarkeiten (Grundschulden, Hypotheken)
  • Bestellung von Nießbrauchsrechten
  • Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte)

im Bereich des Erbrechts:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen

im Bereich des Familienrechts:

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten

im Bereich des Handels- & Gesellschaftsrechts:

  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, AG)
  • Übertragung von Geellschaftsanteilen
  • Anmeldungen zum Handelsregister


Unsere Notare Eckhard Schulze und Matthias Schulze beraten und betreuen Sie in allen notariellen Angelegenheiten vom Entwurf von Verträgen über deren Beurkundung bis hin zur Abwicklung und dem Vollzug der Urkunden.

Für sämtliche Anliegen und Fragen das Notariat betreffend steht Ihnen außerdem unsere Notar-Fachwirtin Tanja Dodin und unsere Notariatsfachangestellten Anna Ott und Martina Schreiber zur Verfügung.





 



 

Ihr gutes Recht