Insolvenzrecht

Insolvenzverfahren sind durch eine starke Stellung des Insolvenzverwalters gekennzeichnet. Häufig kommt es zu dem Versuch, bereits erfüllte Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen anzufechten und Zahlungen des Insolvenzschuldners, die Sie bereits erhalten haben, zurückzufordern. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr solcher Ansprüche.

Sofern Sie gegen einen Insovenzschuldner offene Forderungen haben, vertreten wir Sie im laufenden Insolvenzverfahren, auf Wunsch auch in der Gläubigerversammlung.

Angesichts der häufig nur geringen Ausschüttungsquoten in Insolvenzverfahren beraten und vertreten wir Sie auch im Rahmen etwaiger Durchgriffsansprüche gegen die Geschäftsführer insolventer Gesellschaften mit beschränkter Haftung.


Ihre Ansprechpartner im Insolvenzrecht:




Eckhard Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Matthias Schulze

  • Notar
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht




Ihr gutes Recht